Elternbeitrag


Der Elternbeitrag richtet sich nach den Stundenbuchungen und wird monatlich erhoben:

Kinder unter 3 Jahre:

15 - 20 Stunden wöchentlich 150,00 €
20 - 25 Stunden wöchentlich 170,00 €
25 - 30 Stunden wöchentlich 190,00 €  
30 - 35 Stunden wöchentlich 210,00 €  
35 – 40 Stunden wöchentlich  230,00 €  
40 - 45 Stunden wöchentlich  250,00 €  
45 - 50 Stunden wöchentlich  270,00 €  

Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt:
20-25 Std wöchentlich 170,00 Euro     70€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
25-30 Std wöchentlich 180,00 Euro     80€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
30-35 Std wöchentlich 190,00 Euro     90€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
35-40 Std wöchentlich 200,00 Euro   100€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
40-45 Std wöchentlich 210,00 Euro   110€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
45-50 Std wöchentlich 220,00 Euro   120€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG


Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt."

Hort:
10 -15 Stunden wöchentlich     100,00 €  (gilt nur für  Viertklässler)
15 -20 Stunden wöchentlich     110,00 €
20 -25 Stunden Wöchentlich     120,00 €
25 - 30 Stunden wöchentlich    130,00 €   
30 - 35 Stunden wöchentlich    140,00 €  
35 - 40 Stunden wöchentlich    150,00 €  
40 - 45 Stunden wöchentlich    160,00 €
45 - 50 Stunden wöchentlich    170,00 €  

Zustätzlich zum Beitrag berechnen, wir für Krippen- und KigaKinder, monatlich 12,00 € für Zwischenmahlzeiten am Vor- und Nachmittag. Für die Hortkinder fällt dieser Betrag nur für die gebuchten Ferienmonate an, jedoch mindestens für 1 Monat. Für die Nachmittagsbrotzeit der Hortkinder wird monatlich 1,00 € eingezogen.

Für finanziell nicht so gut gestellte Familien kann beim Landratsamt ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.