Der Elternbeitrag richtet sich nach den Stundenbuchungen und wird monatlich erhoben:
Kinder unter 3 Jahre:
15 - 20 Stunden wöchentlich 150,00 €
20 - 25 Stunden wöchentlich 170,00 €
25 - 30 Stunden wöchentlich 190,00 €
30 - 35 Stunden wöchentlich 210,00 €
35 – 40 Stunden wöchentlich 230,00 €
40 - 45 Stunden wöchentlich 250,00 €
45 - 50 Stunden wöchentlich 270,00 €
Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt:
20-25 Std wöchentlich 170,00 Euro 70€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
25-30 Std wöchentlich 180,00 Euro 80€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
30-35 Std wöchentlich 190,00 Euro 90€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
35-40 Std wöchentlich 200,00 Euro 100€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
40-45 Std wöchentlich 210,00 Euro 110€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
45-50 Std wöchentlich 220,00 Euro 120€ mit Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt."
Hort:
10 -15 Stunden wöchentlich 100,00 € (gilt nur für Viertklässler)
15 -20 Stunden wöchentlich 110,00 €
20 -25 Stunden Wöchentlich 120,00 €
25 - 30 Stunden wöchentlich 130,00 €
30 - 35 Stunden wöchentlich 140,00 €
35 - 40 Stunden wöchentlich 150,00 €
40 - 45 Stunden wöchentlich 160,00 €
45 - 50 Stunden wöchentlich 170,00 €
Zustätzlich zum Beitrag berechnen, wir für Krippen- und KigaKinder, monatlich 12,00 € für Zwischenmahlzeiten am Vor- und Nachmittag. Für die Hortkinder fällt dieser Betrag nur für die gebuchten Ferienmonate an, jedoch mindestens für 1 Monat. Für die Nachmittagsbrotzeit der Hortkinder wird monatlich 1,00 € eingezogen.
Für finanziell nicht so gut gestellte Familien kann beim Landratsamt ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.
